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1. Prüfung von Rücksendungen

Nach Eingang einer Rücksendung wird die Ware in unserem Hause technisch und optisch geprüft. Diese Prüfung dient der Feststellung des Zustands der Ware sowie möglicher Ursachen für Defekte oder Beschädigungen.

Die Bearbeitungszeit für diese Prüfung beträgt in der Regel 3 bis 7 Werktage ab Wareneingang. Die Dauer kann je nach Produktart variieren, insbesondere bei:

  • Kleingeräten

  • Großgeräten

  • technisch komplexen Geräten

sowie abhängig vom Umfang der notwendigen technischen Prüfung.


2. Zustand der zurückgesendeten Ware

Die zurückgesendete Ware wird auf ihren Zustand und ihre Wiederverkaufsfähigkeit geprüft.

Ist die Ware:

  • vollständig

  • unbeschädigt

  • und weist keine übermäßigen Gebrauchsspuren auf,

erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises gemäß den gesetzlichen Vorgaben.


3. Wertersatz bei Wertverlust der Ware

Gemäß § 357a BGB (Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs) ist der Verbraucher zum Wertersatz verpflichtet, wenn ein Wertverlust der Ware auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.

Je nach Zustand der zurückgesendeten Ware kann diese nur noch als:

  • Ausstellungsstück

  • B-Ware

  • oder nicht wiederverkaufbares Produkt

vermarktet werden.

Die daraus resultierende Wertminderung kann sich beispielhaft wie folgt darstellen:

  • Ausstellungsstück: bis zu 10 % Wertminderung des Bruttowarenwerts

  • B-Ware: bis zu 20 % Wertminderung des Bruttowarenwerts

  • nicht wiederverkaufbare Ware: bis zu 40 % Wertminderung des Bruttowarenwerts

Die konkrete Höhe des Wertersatzes wird im Einzelfall anhand des tatsächlichen Zustands der Ware bestimmt.


4. Schäden durch Eigenverschulden

Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass ein Schaden durch:

  • unsachgemäße Nutzung

  • unsachgemäße Montage oder Demontage

  • Transport

  • äußere mechanische Einwirkung

entstanden ist, liegt kein Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung (§ 434 BGB) vor.

In solchen Fällen können folgende Kosten entstehen:

  • Rücksendekosten

  • Prüf- bzw. Diagnosekosten

  • gegebenenfalls Reparaturkosten (sofern eine Reparatur gewünscht wird)

Diese Kosten werden nur berechnet, wenn ein eigenverschuldeter Schaden festgestellt wird.


5. Herstellungsfehler / Gewährleistungsfälle

Wird im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass ein Herstellungsfehler oder ein Gewährleistungsfall vorliegt, entstehen dem Kunden selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.

In diesem Fall erfolgt nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen:

  • eine Reparatur

  • ein Austauschgerät

  • oder eine vollständige Rückerstattung.


6. Rückerstattung des Kaufpreises

Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss der technischen Prüfung der Ware.

Die Rückzahlung erfolgt über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.


7. Besondere Hinweise bei Fernsehern und Großgeräten

Fernsehgeräte, Displays sowie andere Großgeräte sind technisch empfindliche Produkte. Schäden können insbesondere durch:

  • unsachgemäßen Transport

  • falsche Montage oder Demontage

  • Druck auf das Display

  • falsche Wandmontage

  • unsachgemäße Verpackung bei Rücksendung

entstehen.

Aus diesem Grund wird jedes zurückgesendete Gerät einer technischen und optischen Prüfung unterzogen.


8. Mechanische Schäden an Displays

Typische Schäden wie:

  • Panelbruch

  • Druckstellen im Display

  • Displayrisse

  • Farbverläufe durch Druckschäden

  • Pixelfehler infolge äußerer Einwirkung

stellen in der Regel keinen Herstellungsfehler dar, sondern entstehen durch mechanische Einwirkung nach der Lieferung.

In solchen Fällen liegt kein Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung (§ 434 BGB) vor.


9. Technische Prüfung / Herstellerprüfung

Zur Feststellung der Schadensursache kann eine:

  • technische Diagnose

  • Prüfung durch den Hersteller

  • oder eine Begutachtung durch einen autorisierten Servicetechniker

erforderlich sein.

Die Bearbeitungszeit für diese Prüfung beträgt in der Regel 3 bis 7 Werktage nach Wareneingang.


10. Rücksendung von Fernsehern

Bei Rücksendungen von Fernsehern ist der Kunde verpflichtet, das Gerät ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken, idealerweise in der Originalverpackung mit sämtlichen Transportsicherungen.

Schäden, die durch unzureichende Verpackung bei der Rücksendung entstehen, können dem Absender zugerechnet werden.


11. Wertersatz bei Widerruf

Sofern ein Fernseher im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgesendet wird und sich ein Wertverlust ergibt, der auf eine Nutzung zurückzuführen ist, die über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht, kann gemäß **§ 357a BGB Wertersatz verlangt werden.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

  • bereits montierten Geräten

  • entfernten Schutzfolien

  • sichtbaren Gebrauchsspuren

  • beschädigten Displays

  • fehlendem Zubehör oder Verpackung.


12. Rückerstattung

Eine Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss der technischen Prüfung des Geräts.

Je nach Zustand kann eine vollständige Rückerstattung oder eine anteilige Rückerstattung unter Berücksichtigung des Wertersatzes erfolgen.